Ausstieg aus teuren Finanzierungen
Seit einiger Zeit ist bekannt, dass ca. 3/4 aller Finanzierungs- und Kreditverträge, Bausparverträge und Immobilienfinanzierungen über einen Mangel im Absatz der Widerrufsrechtes im Vertrag kostenfrei und ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst werden können.Welche Verträge genau betroffenen sind kann man entweder aus verschieden Internetpublikationen entnehmen oder seinen Kreditvertrag direkt von einer fachkundigen Person, in diesem Fall ein Anwalt für Vertrags- oder Kapitalrecht, prüfen lassen.
Die Kanzlei Dr. Stoll und Kollegen bietet eine kostenlose Erstberatung an, bei der man eine erste Prüfung unter Angaben der Vertragsdaten vollziehen lassen kann. Sollte ihr Vertrag einer der 75% sein, die betroffen sind, dann lassen sich je nach Höhe und Laufzeit des Vertrages einige tausend Euro sparen, wenn man Altverträge mit schlechten Zinskonditionen ablöst oder neu finanziert, bzw. umschuldet.
Dort kann man bspw. auch direkt prüfen, ob ein Vertrag der Kreissparkasse Limburg kostenfrei gekündigt werden kann oder nicht. Es spielt auch keine Rolle, ob es ein Kreditvertrag oder eine Finanzierung durch die Vermittlung eines freien Finanz- und/oder Versicherungsmakler aus Limburg ist oder es sich um ein Finanzmodell der Sparkasse Limburg handelt. Was zählt ist der Text im Unterpunkt Widerrufsrecht.